Das AÜG aus Unternehmersicht

Für Unternehmen bedeutet der Einsatz von Leiharbeitnehmer*innen größtmögliche Flexibilität im Einsatz von Mitarbeiter*innen, da je nach aktuellem Bedarf neue Einsatzkräfte von den Personalfirmen angefordert werden können! Dabei müssen sowohl das verleihende Unternehmen als auch das entleihende Unternehmen verschiedene gesetzliche Vorschriften beachten. Nachdem wir uns bereits mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) aus Sicht der Arbeitnehmer*innen beschäftigt [...]