Unterweisung und Betriebsanweisung – das sind Begriffe, die jeder schon einmal gehört hat. Aber was genau bedeuten sie eigentlich? Wieso muss man überhaupt eine Unterweisung mit den Beschäftigten durchführen? Das und noch viele weitere Infos rund um die Unterweisung erfahren Sie in diesem Blog!

Was ist eine Unterweisung?

Der §12 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet Unternehmen zu regelmäßigen Unterweisungen, um Arbeitnehmer:innen vor Gefährdungen bzw. Gesundheitsrisiken zu schützen. Sie umfassen alle Anweisungen und Erläuterungen, die den Arbeitsplatz und -bereich der Beschäftigten betreffen. So muss beispielsweise bei Einführung neuer Technik, bei Jobbeginn oder auch bei Änderungen der Arbeitstätigkeit eine Unterweisung durchgeführt werden.

Welche Arten von Unterweisungen gibt es?

Je nach Anlass gibt es unterschiedliche Arten von Unterweisungen. Folgende gehören dazu:

  • Die Erstunterweisung erfolgt bei Neueinstellung oder einem Wechsel der Tätigkeit.
  • Regelmäßige Wiederholungsunterweisungen müssen nach gesetzlichen Anforderungen mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden.
  • Anlassbezogene Unterweisungen wiederholen sich nach bestimmten Vorfällen wie z.B. Arbeitsunfällen oder Fehlverhalten am Arbeitsplatz.

Was ist der Unterschied zur Betriebsanweisung?

Die Betriebsanweisung dient der schriftlichen Information von Arbeitnehmer:innen über Schutzmaßnahmen und Gefährdungen. Sie soll Unfälle im Umgang mit Arbeitsmitteln verhindern. Nach einer Gefährdungsbeurteilung müssen Betriebsanweisungen erstellt werden, um die Ergebnisse der Beurteilung in Kurzform festzuhalten. Achtung: Wer auf die Betriebsanweisung verzichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und zahlt ein Bußgeld!

Wer darf die Unterweisung durchführen?

Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Unterweisungen durchzuführen. Das muss aber nicht unbedingt der bzw. die Unternehmer:in selbst machen. Die Aufgabe kann auch auf eine Führungskraft oder einen externen Experten übertragen werden. Wichtig ist vor allem, die Unterweisungen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten durchzuführen.

Ist die Teilnahme an einer Unterweisung Pflicht?

Ganz klare Antwort: Ja! Jede:r Arbeitnehmer:in muss an den Unterweisungen teilnehmen, die für den jeweiligen Arbeitsbereich vorgeschrieben sind. Sollte das aus einem bestimmten Grund nicht möglich sein oder der bzw. die Beschäftige:r verhindert sein, so muss die Unterweisung nachgeholt werden.

So wird die Unterweisung durchgeführt

Vorbereitung der Unterweisung

Der Ablauf einer Unterweisung erfolgt in drei Phasen. Beginnend mit der Vorbereitung werden Inhalte und Lernziele für die Mitarbeitenden festgelegt. So lassen sich am Ende die Ergebnisse leichter überprüfen. Am besten werden die Mitarbeiter:innen für die Unterweisung in Gruppen eingeteilt, d.h. entweder ihrem jeweiligem Arbeitsbereich zugeordnet oder nach Erfahrungslevel sortiert, wie beispielsweise Jobanfänger oder berufserfahrene Beschäftigte.

Während der Unterweisung

Während der Durchführung der Unterweisung sollten die Teilnehmenden die vermittelten Handgriffe auch praktisch üben. Wer ausreichend Zeit für Nachfragen lässt, sorgt dafür, dass die Beschäftigten sich auch mit der Thematik auseinandersetzen können.

Nachbereitung der Unterweisung

Nach der Unterweisung sollte geprüft werden, ob die Teilnehmenden das Gelernte auch anwenden. Das kann beispielsweise durch Gespräche oder auch beim Beobachten des Verhaltens am Arbeitsplatz erfolgen.
Unser IMGP-Tipp: Loben Sie Ihre Mitarbeiter:innen auch einmal, um vorbildliches Verhalten zu belohnen! Falls jedoch noch Nachholbedarf besteht, sollte erneut eine Unterweisung durchgeführt werden. Denn: Die Sicherheit aller Beschäftigten geht immer vor!

IMGP ist Ihr Experte für Unterweisungen

Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit Florian Strauss führt Unterweisungen in Schreinereien und holzverarbeitenden Betrieben durch – damit Sie auf der sicheren Seite sind! Gerne sind wir auch Ihnen behilflich – nutzen Sie für eine Anfrage einfach unser Kontaktformular.

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