Einmal kurz nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Ein/e Mitarbeiter/in verletzt sich schwer! Da im Notfall jede Sekunde zählt, müssen auch Betriebe dafür sorgen, dass die Sicherheit ihrer Mitarbeiter/innen stets gewährleistet ist. Aus diesem Grund schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vor, dass im Unternehmen Ersthelfer einzusetzen sind. Was genau das eigentlich heißt, wollen wir Ihnen in unserem Blogartikel näherbringen.

Was ist ein betrieblicher Ersthelfer?

Als betrieblicher Ersthelfer ist man – wie der Name schon sagt – in erster Linie für die Erste Hilfe der Mitarbeiter/innen bei Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen im Betrieb verantwortlich. Der Ersthelfer aktiviert die Rettungskette und versorgt die Betroffenen, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Sind Ersthelfer im Betrieb Pflicht?

Tatsächlich sind Betriebe laut Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) dazu verpflichtet, die Notversorgung durch Ersthelfer stets sicherzustellen. Als medizinische Laien leisten sie einen wesentlichen Beitrag zum gesunden und sicheren Arbeiten im Unternehmen.

Wie viele Ersthelfer sind notwendig?

Um die Sicherheit aller Mitarbeiter/innen zu gewährleisten, ist eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern vorgeschrieben. Die genaue Anzahl hängt von der Arbeitsstätte, Betriebsgröße und potenziellem Unfallrisiko ab. So ist in Betrieben von 2 bis zu 20 anwesenden Beschäftigten mindestens ein Ersthelfer Pflicht. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben mit mehr als 20 Beschäftigten müssen 5% der Versicherten, in sonstigen Betrieben 10% der Versicherten als Ersthelfer ausgebildet werden.

Unser IMGP-Tipp: Um auch im Fall von Krankheit oder Ausfällen immer genügend Ersthelfer vor Ort zu haben, sollte das Unternehmen zur Sicherheit mehr als die geforderte Mindestanzahl an Mitarbeiter/innen zu Ersthelfern ausbilden lassen.

Wer bestimmt, wer Ersthelfer wird?

Da die Pflicht zur Bereitstellung von Ersthelfern existiert, können die Betriebe auch die entsprechende Ausbildung der Mitarbeiter/innen anordnen, solange keine körperlichen oder psychischen Gründe dagegensprechen. Zuallererst sollten Unternehmen aber auf die Freiwilligkeit ihrer Mitarbeiter/innen setzen, denn der Erste-Hilfe-Kurs ist auch im privaten Alltag sehr nützlich. Für die Zeit der Ausbildung werden die Mitarbeiter/innen von ihrer Arbeit freigestellt. Die Gebühren des Kurses selbst werden vom jeweiligen Unfallversicherungsträger, z.B. den Berufsgenossenschaften, übernommen.
Sofortmaßnahmen

Welche Aufgaben & Pflichten gehören dazu?

Ersthelfer sind das erste Glied in der Notrufkette, d.h. sie setzen den Notruf ab und versorgen die Verunfallten bzw. Erkrankten bis der Rettungsdienst eintrifft. Außerdem sichern sie Unfallstellen ab und dokumentieren die Erste-Hilfe-Leistungen. Ist ein Rettungsteam vor Ort, dann sind Ersthelfer der primäre Ansprechpartner, d.h. sie geben alle relevanten Informationen für Behandlung und Transport weiter. Dafür absolvieren die Ersthelfer einen Erste-Hilfe-Lehrgang, der dann alle zwei Jahre aufgefrischt werden muss. Ansonsten gehört auch die regelmäßige Prüfung des Erste-Hilfe-Materials zu den Aufgaben der betrieblichen Ersthelfer.

Rundum sicher mit IMGP

Sie haben weitere Fragen rund um das Thema betriebliche Ersthelfer oder allgemein zum Thema Arbeitssicherheit? Dann sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner! Kontaktieren Sie uns einfach hier oder rufen Sie uns unter der +49 (0)9405 91806-0 an.

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