Für frischgebackene Eltern ist es nach der Geburt das größte Glück und Stress gleichermaßen, denn das Neugeborene braucht oft die ganze Aufmerksamkeit der Mütter und Väter. Gut, wenn man sich daher rechtzeitig über die Elternzeit Gedanken macht. In unserem Blog erfahren Sie die wichtigsten Infos zu Ihren Rechten und Pflichten als Arbeitnehmer:in, wenn Sie Elternzeit beantragen möchten.

Was genau ist die Elternzeit?

Die Elternzeit ist die unbezahlte Arbeitsfreistellung nach dem Mutterschutz, in der sich Mütter bzw. Väter intensiv um das Kind kümmern können. Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) besteht ein Recht auf Elternzeit. Nach der Elternzeit muss der Arbeitgeber dem Elternteil die Rückkehr in den Job ermöglichen.
Anspruch auf Elternzeit haben alle Eltern, die als Arbeitnehmer:in beschäftigt sind (§15 BEEG). Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie in der Ausbildung sind, mit Befristung oder in Teilzeit arbeiten.

Wie lange kann man in Elternzeit bleiben?

Beide Erziehungsberechtigten können gleichzeitig oder auch nacheinander jeweils bis zu drei Jahre in Elternzeit gehen. Die 8-wöchige Mutterschutzfrist wird allerdings auf die Elternzeit angerechnet, d.h. Mütter haben insgesamt eine Elternzeit von 2 Jahren und 10 Monaten.
Die Elternzeit kann in bis zu 3 Abschnitte aufgeteilt werden: 12 Monate müssen dann in den ersten drei Lebensjahren des Kindes genommen werden, die restlichen 2 Jahre können zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr beantragt werden.

Wer zahlt das Gehalt in der Elternzeit?

Da über den Arbeitgeber eine unbezahlte Freistellung erfolgt, übernimmt der Gesetzgeber die finanzielle Unterstützung. Die Höhe des Elterngeldes wird je nach Nettoeinkommen in letzten 12 Monaten vor Geburt des Kindes berechnet. Es beträgt zwischen 65% und 100% des früheren Nettoeinkommens, mindestens aber 300€ und höchstens 1800€. Darüber hinaus haben Mütter bzw. Väter natürlich Anspruch auf Kindergeld!

Habe ich während der Elternzeit Kündigungsschutz?

Nach §18 BEEG haben Eltern während der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser beginnt bereits mit dem Mutterschutz und endet mit dem Ende der Elternzeit. Danach treten wieder die gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfristen in Kraft.

Welche Pflichten habe ich gegenüber meinem Arbeitgeber?

Es braucht keine komplizierte Beantragung beim Arbeitgeber: Teilen Sie ihm lediglich spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mit, wann und wie lange Sie in Elternzeit gehen. Achten Sie darauf, den Antrag auch händisch zu unterschreiben!

Was muss ich noch beachten?

Mütter bzw. Väter dürfen während der Elternzeit bis zu 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Teilzeitstelle bereitzustellen (Achtung: Gilt nicht für Unternehmen mit weniger als 15 Mitarbeiter:innen). Das kann auch bei einem anderen Arbeitgeber sein oder als Selbstständige:r. Wichtig ist nur, dass Sie den Hauptarbeitgeber darüber informieren.

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