Wahrscheinlich haben Sie es auch schon auf unserer Website entdeckt: Unsere Tarifregelungen orientieren sich an der iGZ. Haben Sie sich auch schon mal gefragt, was damit eigentlich gemeint ist? Schauen wir uns einmal genauer an, was der iGZ eigentlich ist und warum unsere Monteure davon profitieren!

Was ist der iGZ?

IGZ ist eine Abkürzung für Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.. Der iGZ ist der mitgliederstärkste Verband für kleine und mittelständische Zeitarbeitsunternehmen und vertritt die Interessen von ca. 3500 Mitgliedsunternehmen bundesweit. Seit 2021 ist auch IMGP Mitglied im iGZ.

Was macht der iGZ?

Um allen Arbeitnehmern in der Zeitarbeitsbranche bessere Arbeitsbedingungen zu liefern, haben sich die Unternehmen zu einem Verband zusammengeschlossen. Die Mitglieder haben sich verpflichtet, den iGZ-DGB-Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche anzuerkennen, der in regelmäßigen Abständen verhandelt wird. Außerdem vertritt der Interessenverband für Zeitarbeitsunternehmen gegenüber Politik, Verbänden und Gesellschaft die Interessen aller Mitglieder. Aber auch Workshops, Kongresse und Podiumsdiskussionen rund um das Thema Zeitarbeit werden vom iGZ für interessierte Unternehmen durchgeführt.

Der iGZ-TarifvertragZeitarbeit Tarifvertrag

Die Verhandlung der Tarifverträge, deren Vorteile alle unsere Monteure genießen, wird von der iGZ-Tarifkommission vorbereitet und begleitet. Das heißt, dass sie Aufnahme und Beendigung der Verhandlungen regelt und auch Tarifverträge kündigen kann. Daran müssen sich alle Mitgliedsunternehmen der iGZ halten.

Inhalte des Tarifvertrages

Im Tarifvertrag der iGZ werden bindend folgende Inhalte festgelegt:

  • Entlohnung: Der tarifliche Mindestlohn liegt momentan bei 10,15 Euro. Dieser Grundlohn hängt aber davon ab, welche Tätigkeit ausgeübt wird und in welcher Entgeltgruppe der Arbeitnehmer eingestuft ist. Das kann dann in der höchsten Stufe ein Grundlohn von bis zu 21,71 Euro sein.
  • Zuschläge: Auf den Grundlohn werden noch je nach Branche und Einsatz noch Zuschläge gezahlt. Dazu gehören beispielsweise Nachtschichten, Sonn- und Feiertagsarbeit. Auch die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist im Tarifvertrag geregelt.
  • Eingruppierung: Je nach Tätigkeit werden die Arbeitnehmer in verschiedene Entgeltgruppen eingestuft. Dafür ist aber nicht die Qualifikation entscheidend, sondern die ausgeübte Tätigkeit. Die Eingruppierung kann aber später nicht mehr herabgestuft werden, d.h. wer als Industrieelektriker arbeitet und im nächsten Einsatz eine Helfertätigkeit ausführt, wird trotzdem weiter als Industrieelektriker bezahlt.
  • Arbeitszeit und Arbeitszeitkonto: Im Tarifvertrag ist eine regelmäßige monatliche Arbeitszeit von 151,67 Stunden für Vollbeschäftigte verankert, d.h. sie haben regulär eine 35-Stunden-Woche. Wer mehr arbeitet, sammelt die Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto. Die Plusstunden können entweder in beidseitigem Einverständnis ausbezahlt oder mit Freizeitstunden ausgeglichen werden. In jedem Fall werden die geleisteten Überstunden aber mit Zuschlägen entlohnt.
  • Urlaubsansprüche: Zeitarbeitnehmer haben je nach Betriebszugehörigkeit Anspruch auf 24 bis 30 Urlaubstage pro Jahr. Natürlich werden die Arbeitskräfte auch im Krankheitsfall weiterbezahlt.

Profitieren Sie von der iGZ-Mitgliedschaft bei IMGP

Wir sorgen für unsere Monteure und stellen sicher, dass alles nach Tarif glatt läuft! Das heißt, auch in Zeiten von Nichtbeschäftigung sind unsere Monteure abgesichert. Außerdem sprechen wir jede Einsatztätigkeit vorher genau ab, damit keine Überraschungen auf Sie warten. Wir sind immer auf der Suche nach top qualifiziertem Personal: Hier geht es zu unseren Stellenangeboten.

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