Nicht nur der Lärm im Straßenverkehr oder laute Musik belasten unser sensibles Gehör. Vor allem der oftmals unterschätzte Lärm am Arbeitsplatz stellt bei unzureichendem Gehörschutz eine Gefahrenquelle dar, die Langzeitschäden sind meist irreparabel. Prävention und Information im Sinne Ihrer Mitarbeiter sind daher die notwendigen Antworten, die Sie als Arbeitgeber leisten müssen. Was dabei zu beachten ist und welche Arten von Gehörschutz in Frage kommen, lesen Sie in diesem Artikel.

Gehörschutz als Teil von Arbeitsschutz und PSA: DGUV-Regeln

Einen zentralen Bereich beim Arbeitsschutz stellt der richtige, evtl. individuell angepasste Gehörschutz dar und ist Teil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Die Vorschriften dazu sind z. B. im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk der DGUV (DGUV-Regel 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“) verankert. Weitere Informationen liefert außerdem die DGUV-Information 212-024 „Gehörschutz“ zur Umsetzung der Pflichten für den Unternehmer.

Grenzwerte: Ab wann ist Gehörschutz Pflicht?

Über einem Lärmpegel von 80 dB(A) muss der Arbeitgeber Gehörschutz bereitstellen und die Mitarbeiter sollten diesen aus Gesundheitsgründen auch benutzen.

Ab 85 dB(A) müssen Mitarbeiter am lärmbelasteten Arbeitsplatz den Gehörschutz durchgehend tragen, dies muss der Betrieb kontrollieren. Trage-Pausen vermindern die Schutzwirkung erheblich.

Warum Gehörschutz so wichtig ist

Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten Berufserkrankungen. Ohrengeräusche und Taubheit sind nur zwei weitere Beispiele für mögliche Folgeschäden, welche bei ungeschützten oder nicht ausreichend geschützten Ohren an lauten Arbeitsplätzen auftreten können. Diese Schäden sind dauerhaft und irreversibel – schützen Sie daher Ihre Mitarbeiter mit einem passenden Gehörschutz!

Welche Arten von Gehörschutz gibt es?

Kapselgehörschützer

  • mit Kopfbügeln, Nackenbügeln oder Universalbügeln: Die konventionellen Bügelkonstruktionen kann man je nach bevorzugter Trageweise auswählen.
  • mit pegelabhängiger Schalldämmung: Durch seine elektroakustische Ausstattung verstärkt dieser Schützer schwache Signale am Ohr – mit zunehmendem Geräusch- und Lärmpegel nimmt die Verstärkung ab.
  • mit Kommunikationseinrichtung: Damit können Ihre Mitarbeiter auch in Lärmbereichen via Kabelverbindung oder drahtlos miteinander reden.
  • mit eingebautem Radio: Beschäftigten mit Tinnitus kann dieser Gehörschutz helfen, ihre Ohrgeräusche zu überdecken. Der Pegel ist hierbei aber auf 82 dB(A) begrenzt. Achtung: Dieser Gehörschützer ist nicht erlaubt, sobald Warnsignale am Arbeitsplatz gehört werden müssen!
  • in Kombination mit anderer PSA (Persönliche Schutzausrüstung): Kapselgehörschützer können z. B. an dafür vorgesehenen Industrieschutzhelmen befestigt werden.

Gehörschutzotoplastiken

Gehörschutzotoplastiken werden individuell nach dem Gehörgang des Trägers geformt und verschließen ihn. Für den jeweiligen Arbeitsplatz kann man die Otoplastiken mittels geeigneter Schallfilter anpassen. Eine Funktionsprüfung sichert die besondere Schutzwirkung und ist mindestens alle zwei Jahre vorzunehmen.

Gehörschutzstöpsel

  • fertig geformte Gehörschutzstöpsel: Diese kann man direkt in den Gehörgang einsetzen; mit oder ohne Bügel möglich, der Bügel kann im Nacken, über dem Kopf oder unter dem Kinn getragen werden. Aber: Die fertig geformten Schutzstöpsel passen nicht bei Jedem gleich gut – im Zweifelsfall einen anderen Gehörschutz ausprobieren!
  • zu formende Gehörschutzstöpsel: Vor dem Einsetzen werden die Stöpsel aus polymerem Schaumstoff zusammengedrückt. Danach dehnen sie sich wieder aus und schließen den Gehörgang gut ab.
  • mit Verbindungsschnur: Fertig geformte oder vor dem Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel können an den Enden mit einer Schnur befestigt sein. Achtung: In unmittelbarer Nähe zu sich drehenden Teilen aus Sicherheitsgründen nicht verwenden!

Kapsel, Stöpsel, Otoplastik – was ist besser?

gehoerschutzstoepsel

Alle drei Gehörschutzarten sind in Bezug auf die Schalldämmung prinzipiell gleichwertig. Einziger leichter Unterschied: Kapseln haben bei tiefen Frequenzen eine geringere Dämmung. Die Entscheidung für die eine oder andere Art hängt von weiteren Faktoren wie der sonstigen erforderlichen PSA, der Arbeitsumgebung, dem Tragekomfort, der Verträglichkeit oder medizinischen Auffälligkeiten ab.

Müssen auch Kleinbetriebe für die Gehörschutzmittel aufkommen?

Die Pflicht zur Bereitstellung von Gehörschutz gilt unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens (ArbSchG, DGUV-Vorschrift 1). Überdies sind Gehörschützer personengebunden, also für jeden Mitarbeiter, zur Verfügung zu stellen. Dabei sind aber auch die Beschäftigten verpflichtet, die ihnen bereit gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden.

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