Der Schutz des Kopfes bei der Arbeit genießt höchste Priorität, deshalb spielt er eine wichtige Rolle beim Arbeitsschutz. Vor allem Baustellen, Werkstätten und Fabriken machen unter bestimmten Bedingungen das Tragen eines entsprechenden Kopfschutzes erforderlich.

Schutzausrüstung ersetzt keine Sicherheitsmängel

Bevor eine Schutzausrüstung eingesetzt wird, schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor, dass der Arbeitgeber vorher alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um den Arbeitsbereich so sicher wie möglich zu gestalten – die persönliche Schutzausrüstung ist nicht dazu da, um Mängel bei der Arbeitssicherheit auszugleichen!

Ergibt eine Gefährdungsbeurteilung, dass nach Abstellen aller Gefahrenmomente im Rahmen der substituierenden, technischen und organisatorischen Möglichkeiten immer noch ein Risiko gegeben ist, etwa durch herabfallende, pendelnde oder umfallende Gegenstände, kann das Tragen von Schutzhelmen nach DIN EN 397 und EN 14052 verpflichtend sein.

Verschiedene Varianten von Industrieschutzhelmen

Schutzhelm mit Hör- und Gesichtsschutz

Solange die Normanforderungen nach DIN EN 397 erfüllt werden, können verschiedene Schutzhelm-Varianten zum Einsatz kommen, neben den klassischen Industrieschutzhelmen aus thermoplastischen oder duroplastischem Material auch Bergsteigerhelme mit 4-Punkt-Kinnriemen.

Bei der Auswahl des passenden Schutzhelmes können verschiedene Kriterien eine Rolle spielen, neben der ausreichenden Schutzfunktion auch Tragekomfort, Gewicht, Passform etc. Von Arbeitgeberseite, welche verpflichtet ist, die PSA zur Verfügung zu stellen, wird natürlich auch der Preis betrachtet.

Unterschiede abhängig vom Arbeitsumfeld

Je nach Einsatzort gibt es unterschiedliche Anforderungen, so sind etwa thermoplastische Kunststoffe weniger hitzebeständig und dadurch ungeeignet für Arbeiten bei starker Hitze. In Arbeitsumgebungen mit Explosionsgefahr wiederum ist ein ableitfähiger bzw. antistatischer Helm wichtig, damit keine Entladungsfunken auftreten können. Bei Arbeit in beengten Platzverhältnissen (z.B. bei tiefen Decken) sollte der Schutzhelm möglichst kompakt sein. Besondere Ausführungen bieten Schutz gegen flüssige Metallspritzer oder elektrischen Strom.

Schutzhelme mit Zubehörteilen

Viele Schutzhelme können mit zusätzlichen Sicherheitselementen erweitert werden wie einem Gesichtsschutz, Nackenschutz oder auch einem Kapselgehörschutz. Auch Beleuchtungen auf Batteriebasis sind verbreitet – wichtig ist, dass die Masse des Helmes ein vorgeschriebenes Maß durch den Hersteller nicht überschreitet.

Übrigens: Manchmal ist die Verwendung eines Schutzhelms nicht vorgeschrieben, aber der Schutz des Kopfes dennoch sinnvoll. Hier können Anstoßkappen eine sinnvolle Maßnahme sein, über die wir ebenfalls in unserem Artikel „Anstoßkappen als Teil der persönlichen Schutzausrüstung“ informieren.

Regelmäßiger Austausch alter Schutzhelme sinnvoll

abgenutzte Schutzhelme

Abhängig von Material und Beschaffenheit sollte ein Schutzhelm nach einem gewissen Zeitraum ausgetauscht werden. Kunststoff versprödet im Lauf der Zeit und verliert dadurch seine Festigkeit. Thermoplastische Schutzhelme sollten alle vier Jahre ersetzt werden, duroplastische spätestens nach acht Jahren. Jeder Schutzhelm hat eine Kennzeichnung mit dem Herstelldatum. Kommt es im Verlauf der Nutzung zu Beschädigungen, etwa durch einen starken Aufprall, sollten Sie den Helm austauschen. Auch bei sichtbaren Rissen sollten Sie hier nicht zögern!

Beratung zur Schutzausrüstung durch IMGP

Rund um das Thema Arbeitssicherheit bieten wir umfassende Serviceleistungen. Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen und geben Ihnen in diesem Zusammenhang natürlich auch Empfehlungen zur optimalen Schutzausrüstung. Wir machen Vorschläge zum optimalen Schutzhelm und können auch die Einführung und Erprobung der persönlichen Schutzausrüstung übernehmen.

Gerne stehen wir auch Ihnen zu allen Fragen rund ums Thema Arbeitsschutz mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin!

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