Als Unternehmen sind Sie verantwortlich für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Vor allem in Industriebereichen, welche gefährliche Werkzeuge und Maschinen verwenden und/oder mit gesundheitsgefährdenden Substanzen arbeiten, ist es Ihre unternehmerische Pflicht, mit entsprechenden Maßnahmen zum Arbeitsschutz Unfälle bei der Arbeit zu verhindern. Die Anforderungen im Einzelnen an den betrieblichen Arbeitsschutz werden unter anderem durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt.

Ein sicherer Arbeitsplatz: Verantwortung des Arbeitgebers

Klar: Arbeitsunfälle sind nie völlig ausschließbar, doch ist es ein Unterschied, ob diese durch das fahrlässige Verhalten Ihrer Mitarbeiter geschehen oder durch unzureichende Schutzmaßnahmen oder eine mangelhafte Einweisung in Bezug auf Gefahrenquellen. Ist letzteres der Fall, könnten Sie dafür haftbar gemacht werden!

Gefährdungsbeurteilung: wichtiger Baustein für den Arbeitsschutz

Bausteine ArbeitsschutzLaut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist die Gefährdungsbeurteilung „zentrale Säule des Arbeitsschutzes“. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, mögliche Gefahrensituationen zu identifizieren, um entsprechende Schutzmaßnahmen auszuarbeiten. Übrigens gehören auch „psychische Belastungsfaktoren“ zu den Gefährdungsfaktoren, welche es zu berücksichtigen gilt.

Gefährdungsbeurteilungen sind spezifisch

Vielleicht ist es einfach logisch, doch wir weisen trotzdem darauf hin: Es geht bei der Gefährdungsbeurteilung nicht um eine „Gesamtbewertung“ der Gefährdungssituation einer Firma, sondern um die verschiedenen Arbeitsbereiche, Arbeitsmittel, -prozesse und -situationen.

Beispiele für Gefährdungen:

Im Folgenden eine Reihe an bewusst sehr unterschiedlichen Beispielen, um die gesamte denkbare Spannweite an Belastungen und Gefährdungen zu illustrieren, welche Sie bei einer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen müssen!

  • Wie gefährlich ist die Arbeit an der Säge oder Werkbank?
  • Gibt es ungeschützte bewegliche Maschinenteile?
  • Besteht ein Risiko durch biologische Gefahrenstoffe (Mikroorganismen, Viren etc.)
  • Wird mit brennbaren oder explosiven Stoffen gearbeitet?
  • Ist die Schall- oder Vibrationsbelastung zu hoch?
  • Gibt es Risiken durch Starkstrom, große Hitze oder Kälte?
  • Besteht das Risiko von giftigen Gasen, Dämpfen oder Staub
  • Ist eine Tätigkeit körperlich zu schwer oder einseitig?
  • Sind Arbeitsbereiche ausreichend beleuchtet und/oder klimatisiert?
  • Sind Arbeitszeiten zu lang?
  • Werden Arbeiter mit fehlender Qualifikation eingesetzt?
  • Werden schwangere oder stillende Mitarbeiterinnen entsprechend geschützt?

Gefahr erkannt – und nun?

Maßnahmen zum Arbeitsschutz

Schlussendlich ist es nicht möglich, den komplett gefahrenfreien Arbeitsplatz zu schaffen. Viele Tätigkeiten sind von ihrer Natur her einfach gefährlich, ob es um die verarbeiteten Stoffe geht oder die verwendeten Maschinen. Eine Kreissäge z.B. wird immer gefährlich bleiben. Und so geht es bei der Gefährdungsbeurteilung erst einmal darum, Gefahrenstellen zu identifizieren und zu bewerten („beurteilen“, wie der Name schon sagt!). Es werden Risiken bewertet und entsprechende Schutzmaßnahmen und -ziele entwickelt sowie deren Umsetzung geplant (wer ist wann zuständig und wofür, wer/wann kontrolliert die Maßnahmen, wer kommuniziert innerbetrieblich was und wann in Bezug auf die Arbeitsschutzmaßnahmen?). Auch der Erfolg der Maßnahmen sollte regelmäßig evaluiert werden!

Übrigens: Ein sehr wichtiger Aspekt ist die korrekte Dokumentation und Archivierung der Gefährdungsbeurteilung!

IMGP – Ihr Partner für die Gefährdungsbeurteilung

Vermutlich ist im Vorangegangenen deutlich geworden, wie komplex, aber auch wie wichtig eine akkurate Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitssicherheit ist. Sie schützt Ihre Mitarbeiter und bewahrt Sie gleichzeitig vor hohen Strafen oder Regressansprüchen, wenn Ihnen Versäumnisse in Bezug auf den Arbeitsschutz nachgewiesen werden können – etwa in Hinblick auf eine fehlende oder veraltete Gefährdungsbeurteilung! Setzen Sie deshalb am besten auf unsere Erfahrung und Fachkompetenz zum Thema Arbeitssicherheit und speziell beim Thema „Gefährdungsbeurteilung“.

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