Nachdem wir in Teil 1 unserer Artikelserie die aktuelle Rechtslage zum Arbeitsschutz in Zeiten von Corona erörtert haben, zeigen wir Ihnen welche konkreten Maßnahmen Sie als Arbeitgeber nun ergreifen müssen, um die aktualisierten Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards zu erfüllen. Diese Aktualisierungen sind für alle Betriebe und Arbeitsplätze verbindlich!

Es gelten zwei klare Grundsätze:

  1. Kann der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden, muss der Arbeitgeber Schutzmasken bereitstellen und sicherstellen, dass diese getragen werden
  2. Personen mit Atemwegssymptomen dürfen sich generell nicht auf dem Betriebsgelände aufhalten und der Arbeitgeber hat ein Verfahren zur Klärung von Verdachtsfällen festzulegen

Betriebliches Maßnahmenkonzept zum Infektionsschutz – Arbeitgeber in der Pflicht!

Die Verantwortung für die Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung (siehe Teil 1) ergeben haben, trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat sich von den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten beraten zu lassen und sich mit dem Arbeitsschutzausschuss, falls vorhanden, abzustimmen.

Im Folgenden geben wir Ihnen eine Kurzübersicht, welche Maßnahmen Sie zur Einhaltung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards umsetzen müssen. Um alle Maßnahmen und Vorgaben im Detail umzusetzen, sollten Sie sich professionelle Beratung zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit einholen.

Empfohlene Schutzmaßnahmen zur Einhaltung der Arbeitsschutzstandards

Besondere technische Maßnahmen:

  • Der Mindestabstand zwischen MAs und/oder Geschäftspartnern/Kunden sollte 1,5 m betragen
  • Falls nicht möglich, müssen alternative Schutzmaßnahmen, z.B. Abtrennungen, ergriffen werden
  • Büroarbeit nach Möglichkeit ins Homeoffice auslagern
  • Raumkapazitäten so nutzen, um Mehrfachbelegungen zu vermeiden
  • Dienstreisen, Präsenzveranstaltungen und Besprechungen auf ein Minimum reduzieren
  • Hygieneprodukte zur Reinigung der Hände zur Verfügung zu stellen
  • Ausreichende Reinigung und Hygiene (Reinigungsintervalle) vorsehen
  • Sanitäreinrichtungen und Gemeinschaftsräume besonders beachten
  • Türklinken und Handläufe regelmäßig reinigen
  • Ausreichend Abstand von Tischen und Stühlen in Pausenräumen und Kantinen
  • Schlangen bei Essensausgabe oder Geschirrrückgabe vermeiden
  • Räumlichkeiten regelmäßig Lüften
  • Raumlufttechnische Anlagen (RLT) nicht abschalten
  • Auch bei Kontakten außerhalb der Betriebsstätte ist der Mindestabstand einzuhalten
  • Wechselnde Kontakte bei Fahrten und Arbeitseinsätzen minimieren
  • Arbeitsplätze und Firmenfahrzeuge mit zusätzlichen Hygieneutensilien ausstatten
  • Die gleichzeitige Nutzung von Fahrzeugen vermeiden
  • Innenräume von Firmenfahrzeugen regelmäßig reinigen
  • Fahrten zur Materialbeschaffung bzw. Auslieferung reduzieren (Tourenplanung optimieren)
  • Möglichkeiten zur Nutzung sanitärer Einrichtungen bei Tourenplanung berücksichtigen
  • Kleine, feste Teams einteilen
  • Nach Möglichkeit den Teams eigene Gemeinschaftsräume zur Verfügung stellen
  • Einzelbelegung von Schlafräumen vorsehen
  • Unterkunftsräume regelmäßig lüften und reinigen
  • Geschirrspüler und Waschmaschinen zur Verfügung stellen

Besondere organisatorische Maßnahmen:

  • Nutzung von Treppen, Türen, Aufzügen anpassen, um Abstände einzuhalten
  • Schutzabstände an Orten in denen es zu Personenansammlungen kommt (Kantine, Materialausgabe, etc.) mit Klebeband markieren
  • Abstände bei der Zusammenarbeit gewährleisten oder alternative Maßnahmen (Schutzmasken) ergreifen
  • Werkzeuge und Arbeitsmittel personenbezogen verwenden oder regelmäßig reinigen
  • Bei Verwendung von Werkzeug nach Möglichkeit Schutzhandschuhe verwenden
  • Belegungsdichte von Arbeitsbereichen entzerren (angepasste Arbeits-/Pausenzeiten)
  • Möglichst dieselben Personen zu gemeinsamen Schichten einteilen
  • Enges Zusammentreffen mehrerer Beschäftigter vermeiden (Umkleiden, Duschen, etc.)
  • Personenbezogene Nutzung von Schutzausrüstung und Arbeitsbekleidung einhalten
  • Getrennte Aufbewahrung von Arbeits- und Alltagskleidung ermöglichen
  • Arbeitskleidung regelmäßig reinigen
  • An- und Ausziehen der Arbeitskleidung zuhause ermöglichen
  • Zutritt betriebsfremder Personen auf ein Minimum beschränken
  • Kontaktdaten und Zutrittszeiten betriebsfremder Personen dokumentieren
  • Betriebsfremde Personen über Infektionsschutzmaßnahmen informieren
  • Verdachtsfälle einer Covid-19-Erkrankung rasch aufklären
  • Personen mit Symptomen auffordern, das Betriebsgelände zu verlassen und zuhause zu bleiben
  • Betroffene Personen auffordern, Arzt oder Gesundheitsamt zu kontaktieren
  • Regelungen im betrieblichen Pandemieplan treffen, um Kontaktpersonen zu ermitteln und zu informieren
  • Zusätzliche psychische Belastungen der Corona-Krise (Social Distancing) in Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und geeignete Maßnahmen ergreifen

Besondere Personenbezogene Maßnahmen:

  • Bei unvermeidbaren Kontakten Mund-Nase-Schutz als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen
  • Arbeitsschutzmaßnahmen umfassend im Betrieb kommunizieren
  • Schutzmaßnahmen erklären und MAs unterweisen
  • Einheitliche Ansprechpartner installieren
  • Auf Einhaltung der Hygieneregeln hinweisen
  • Arbeitsmedizinische Versorgung für Beschäftigte durch Betriebsärzte anbieten
  • zusätzliche Schutzmaßnahmen auf Anraten von Betriebsärzten/*innen umsetzen

Gehen Sie auf Nummer sicher – professionelle Beratung zum Arbeitsschutz!

Da davon auszugehen ist, dass die Pandemie uns noch für einen längeren Zeitraum beschäftigen wird, können die Arbeitsschutzstandards jederzeit erweitert bzw. angepasst werden. Damit Ihr Maßnahmenkonzept stets aktuell ist und Sie Ihre Mitarbeiter und Ihren Betrieb schützen, ist es ratsam eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuzuziehen. Gerne beraten wir Sie und unterstützen Sie dabei, alle erforderlichen Dokumente zu erstellen und die Schutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb umzusetzen!

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